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Fol. 18 Bll., 4 Bll., 144 S. Marm. Pappband der Zeit
Bemerkung:
Heyd I, 1668. Im Jahr 1746 war nach dem Tode Georg Wolfs von Kaltenthal das Lehen Aldingen an das Haus Württemberg gefallen. Weitere Besitzungen der Herren von Stettenfels fielen bis 1749 an Württemberg. Die Reichsritterschaft wollte innerhalb dieser und anderer Besitzungen nicht auf das Kollektationsrecht (Besteuerungsrecht von Gütern und Dörfern) verzichten, deshalb wandte sich der Herzog schwer beleidigt mit dieser umfangreichen Klageschrift an die Reichsversammlung, in der die Abfassung eines Reichsnormatives für solche Fälle verlangt wurde. Bei der Reichsversammlung hatten die Klagen des Herzogs keinen Erfolg, denn der Kaiser trat gegen den Vorschlag eines Reichsregulativs auf. (Siehe Herzog Karl Eugen v. W. und seine Zeit II, 455.). - Einband bestoßen, Rücken beschädigt. Gelenke locker. Etwas stockfleckig u. wurmspurig.