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296 S. Broschiert.
Bemerkung:
Ein gutes und sauberes Exemplar. - Gliederung: Diese Dissertation ist folgendermaßen aufgebaut: In Kapitel B wird das Wesen der Staatszielbestimmungen hergeleitet und eine Definition des Begriffes der Staatszielbestimmung herausgearbeitet. Dazu bedarf es zunächst einer staatstheoretischen Betrachtung der Staatsziele an sich. Von den Staatszielen als staatstheoretischer Kategorie sind sodann die Staatszielbestimmungen als normtheoretische Kategorie zu unterscheiden, denn diese stellen die rechtliche Form der Verankerung der Staatsziele in der Verfassung dar. Anschließend wird eine Abgrenzung zu ähnlichen und verwandten Normkategorien vorgenommen. In Kapitel C beleuchte ich die Entwicklung der Staatszielbestimmungen in Indien (I) und der Bundesrepublik Deutschland (II). Zum besseren Verständnis der grundverschiedenen Voraussetzungen beider Länder ist es notwendig, den geschichtlichen Hintergrund der Entwicklung der Staatszielbestimmungen darzustellen. Beide Staaten standen 1949 vor einem Neuanfang, wenn auch unter anderen Prämissen, und gaben sich jeweils eine neue Verfassung. Deren Genese spiegelt einen großen Teil der jeweiligen Befindlichkeiten beider Staaten wider. Es lassen sich (zumindest staatsrechtlich) viele Parallelen zwischen Indien und Deutschland aufweisen. Neben der schon erwähnten Verfassungsgebung im selben Jahr sei hingewiesen auf die Teilung des Landes, die Diskussion um Grundrechte und Staatszielbestimmungen, die starke Rolle der obersten Gerichte des Landes sowie eine Verfassungskontinuität bis auf den heutigen Tag. Es fällt sofort auf, daß beide Staaten ganz unterschiedlich mit den genannten Tatsachen umgegangen sind. Indiens Verfassung wird gleich mit einem Katalog von Staatszielbestimmungen eingeleitet. Diese spielten wiederum in den Beratungen der bundesdeutschen Verfassungsgeber nicht die geringste Rolle, sind dem Grundgesetz aber dennoch immanent und wurden im Laufe der Jahre von der deutschen Staatsrechtslehre entwickelt, so daß heute über die Existenz von Staatszielbestimmungen im Grundgesetz längst Konsens besteht. Während in Indien nach der Diskussion über die Aufnahme von Staatszielbestimmungen bereits deren mehr oder weniger konkrete Ausgestaltung folgte, tat sich die deutsche Staatsrechtslehre bis in die Gegenwart hinein schwer mit der Aufnahme solcher Normen. Die Anerkennung von Staatszielbestimmungen in Deutschland war Folge einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Idee vom Zielcharakter bestimmter Normen im Grundgesetz und mit einem bestimmten Verständnis des Grundgesetzes. Die Entwicklung der Staatszielbestimmungen führt in Kapitel D zu deren Statusbestimmung, wobei in Indien insbesondere über deren Unter- oder Überordnung gerungen wurde. In dieser Phase erreichten die Auseinandersetzungen zwischen indischem Parlament und dem Supreme Court ihren Höhepunkt. Schließlich kühlte sich der Konflikt nach der Abwahl Indira Gandhis und der Beendigung der Notstandszeit ab, und die Directive Principles wurden gar zur Verstärkung und Umsetzung von Grundrechten instrumentalisiert. In Kapitel E wird die Implementierung der Staatszielbestimmungen in beiden Ländern untersucht und gewürdigt. Leitende Frage soll sein, in welcher Weise eine Umsetzung der Staatszielbestimmungen durch den Staat, vor allem durch die Rechtsprechung, und die Staatsrechtslehre stattgefunden hat und wie die Staatszielbestimmungen instrumentalisiert wurden, um etwa Grundrechte oder die Struktur des Staates und der Verfassung zu beeinflussen. Am Ende der einzelnen Abschnitte steht eine vergleichende Gegenüberstellung der Untersuchungsergebnisse. Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung aller Ergebnisse und einer wertenden Schlußbetrachtung (Kapitel F). Als Anhang sind die wichtigsten Gesetze, auf die im Verlauf der Arbeit rekurriert wird, in den relevanten Passagen abgedruckt, um ein lästiges Blättern in verschiedenen, möglicherweise schwer erreichbaren Gesetzessammlungen zu vermeiden. ISBN 3899132394