Preis:
69.00 EUR (kostenfreier Versand)
Preis inkl. Versand:
69.00 EUR
Alle Preisangaben inkl. USt
Verkauf durch:
Fundus-Online GbR
Daniel Borkert/Gilbert Schwarz/Urban Zerfaß
Kurfürstenstr. 14
10785 Berlin
DE
Zahlungsarten:
Rückgabemöglichkeit:
Ja (Weitere Details)
Versand:
Büchersendung / ab 60 Euro frei!
Lieferzeit:
1 - 3 Werktage
Beschreibung:
(72) S. Fadengehefteter Originalpappband.
Bemerkung:
Gebraucht, aber sehr gut erhalten. - Mit Widmung von Armin Wankmüller (an G. Fichtner). - Für das Herzogtum Württemberg erschien im Jahre 1626 erstmals eine Apothekerordnung und Taxe im Druck. Der Vermerk auf dem Titelblatt "erneuerte Apothekerordnung und Taxe" läßt erkennen, daß die Ausgabe von 1626 Vorläufer hatte. Die Ordnungen und Taxen, wie auch sonstige amtliche Verfügungen, wurden in Württemberg bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts handschriftlich verbreitet. Schon in der Grafschaft Württemberg sind von der Kanzlei für die beiden Apotheker in Stuttgart und Tübingen Ordnungen und Taxen erlassen worden. Die ersten erhaltenen Abschriften tragen die Jahreszahl 1482. Während des 16. Jahrhunderts wurden mehrfach neue Fassungen der Ordnung und der Taxe von der herzoglichen Kanzlei in Stuttgart ausgegeben. Insbesondere Nachträge zu der Apothekertaxe und Neufassungen derselben kamen verhältnismäßig häufig heraus. Das aus den herzoglichen Leibärzten in Stuttgart gebildete Medizinalkollegium "unter der Staig" trug nach 1559 ständig für eine Erneuerung und Anpassung der Apothekertaxe Sorge. Die Grundlage für diese Revisionen der Taxe bildeten die Einkaufszettel der württembergischen Apotheker auf der Frankfurter Herbstmesse. Die wirtschaftliche Blüte am Ende des 16. Jahrhunderts und zu Beginn des 17. Jahrhunderts, die durch die Folgen der Nördlinger Schlacht 1636 ein Ende fand, führte auch zu einer starken Vermehrung der Zahl der Apotheken im Herzogtum Württemberg. Um 1620 bestanden bereits etwa 25 Apotheken und die Verbreitung der Apothekerordnung und der Taxe auf handschriftlichem Wege wurde zu umständlich. So entschloß sich die Regierung zum erstenmal zum Druck dieser Bestimmungen. Drucker war die bekannte Offizin von JOHANN WEYRICH RÖSSLIN in Stuttgart. Das Werk ist verhältnismäßig umfängreich. Neben der Ordnung ist auch heute noch als zeitgenössisches Dokument die Taxe von Bedeutung. Diese folgte der damaligen Einteilung des Arzneischatzes und gliederte sich in die Abschnitte Composita und Simplicia. Andere Taxen außerhalb des Herzogtums hatten häufig die alphabetische Anordnung als Grundlage. Fünfzehn Jahre lang blieb die Apothekertaxe des Herzogtums Württemberg gültig. 1641 wurde eine neue Ausgabe gedruckt. Diese entspricht in ihrer äußeren Aufmachung und Gestalt der Ordnung und Taxe von 1626. Auch inhaltlich stimmen beide Taxen weitgehend überein. Vereinzelt hat sich die Zahl der Einzclpositionen geringfügig erhöht, während die Preise nahezu durchgehend berichtigt wurden. Entscheidend für eine neue Ausgabe dürfte die Notwendigkeit einer umfangreichen Preisänderung gewesen sein. Die Wirren des Dreißigjährigen Krieges, Pestzeiten, Not und damit verbundene Unsicherheit hatten eine Teuerung im Gefolge. Die Preiskorrekturen sind sehr gewissenhaft vorgenommen worden. Wie aus den Akten der herzoglichen Kanzlei ersichtlich ist, wurden nicht nur die Einkaufszettel der Apotheker, sondern auch die Apothekertaxen der benachbarten Reichsstädte Augsburg, Ulm und Heilbronn zu Rate gezogen. Die Taxe von 1641 ist ebenfalls bei JOHANN WEYRICH RÖSSLIN in Stuttgart gedruckt worden. Nach BOSSERT betrug die Auflage 160 Stück und WEYRICH erhielt für die Druckkosten 16 fl. und 30 Kreuzer. DR. A. WANKMÜLLER (Einführung) // Widmungstext: "Herrn Professor Dr.med. G. Fichtner zur Ernennung zum o. Professor für Geschichte der Medizin an der Universität Tübingen vom Verfasser der Einführung ergebenst überreicht !"