Beschreibung:

32 S., broschiert.

Bemerkung:

Einband leicht berieben und bestossen, papierbedingt gebräunt. Abgabe nur an wissenschaftliche Bibliotheken oder bei nachgewiesenem wissenschaftlichen Bedarf. - Die Deutsche Arbeitsfront (DAF) stellte als nationalsozialistische Organisation den Einheitsverband der Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar. Die DAF wurde am 10. Mai 1933 durch die Übernahme der freien Gewerkschaften, ihres Vermögens und unter Abschaffung des Streikrechts gegründet. Mit dem "Gesetz zur Ordnung der Nationalen Arbeit" vom 10. Januar 1934 wurde die Gründung legitimiert. Es bestand kein Zwang zur Mitgliedschaft, trotzdem hatte die DAF ca. 22 Millionen Mitglieder. Sie war streng hierarchisch und nach dem gleichen Vorbild wie die NSDAP gegliedert. Sie war "Superbehörde" rund um das Thema Arbeit und Freizeit. Die Arbeitnehmer sollten in der "Volksgemeinschaft" aufgehen. Leiter der Behörde war Robert Ley. Die Organisation bestand bis 1945. Obwohl jeder Arbeitnehmer zur Kontrolle ein Arbeitsbuch haben musste und es eine Verordnung gab, einen Beitrag von jedem Arbeiter direkt vom Lohnkonto abzuziehen, bejahten die Arbeiter und Angestellten die DAF: Die Sicherheit des Arbeitsplatzes und die Reglementierung aller Schichten bewirkte eine psychische Egalisierung, welche von unteren Sozialklassen als positiv bewertet wurde.