Beschreibung:

143 S. ; kart..

Bemerkung:

Gebraucht, aber gut erhalten. - Einleitung -- I. Von der Drehlade zum Stillgeld: Die institutionelle Entwicklung in der Findelfürsorge -- Die Findelfürsorge wird ein Bürgerrecht -- Das Gesetz vom 19. Januar 1811 -- Hindernisse auf dem Weg in das Findelhaus -- Alternativen zur Kindesaussetzung -- Neuregelungen der Findelfürsorge 1889 und 1904 -- II. Familiäre Aufzucht oder Findelhaus: Fürsorgepolitische Leitlinien und Kontroversen -- Die publizistische Auseinandersetzung um den Abandon -- Findelfürsorge in familienpolitischer Rahmung Schluß -- Anmerkungen Bibliographie. // Seit dem späten Mittelalter zwingen die Zunahme illegitimer Geburten und ausgeprägte Ressentiments gegenüber den sogenannten filles-mères dazu, Schutzvorkehrungen zu treffen für die wachsende Zahl unehelicher Kinder. Sie werden von ihren Müttern als kompromittierend ablehnt und laufen Gefahr, auf offener Straße ausgesetzt oder sogar getötet zu werden. Bis um die Mitte des 16. Jahrhunderts bleibt ihr Schicksal ausschließlich den Zufälligkeiten privater und kirchlicher Wohltätigkeit überlassen. Dann nimmt sich auch der Staat des Problems illegitim Geborener an. 1556 erlegt Heinrich II. jeder Ledigen auf, eine Schwangerschaft unverzüglich den Lokalverwaltungen zu melden. Durch die Peinlichkeit eines solchen Behördengangs sollen die Frauen dazu angehalten werden, außereheliche Beziehungen zu vermeiden. Überdies bieten die "Déclarations de grossesse" die Möglichkeit, Mütter wirksam zu überwachen und Versuchen vorzubeugen, sich eines Kindes zu entledigen. (Einleitung) ISBN 3925630619