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XXXV, 441 S. Broschiert.
Bemerkung:
Ein gutes und sauberes Exemplar. - Die Durchsetzung des Völkerrechts unterscheidet sich ganz wesentlich von der Durchsetzung nationalen Rechts. Während es im Völkerrecht an einer zentralen Institution mangelt, der die Aufgabe der Durchsetzung des Rechts obliegt, ist auf nationaler Ebene die Rechtsdurchsetzung beim Staat monopolisiert. Das Fehlen einer zentralen Institution zur Durchsetzung des Völkerrechts bedeutet aber nicht, daß das Völkerrecht bar jeglicher Instrumente der Durchsetzung ist. Diese im Völkerrecht existierenden Instrumente liegen generell in der Hand der einzelnen Staaten. Deren Willen und Durchsetzungsvermögen entscheidet letztlich, ob dem Völkerrecht Geltung verschafft wird. Die Aufgabe der Rechtsdurchsetzung kommt damit in der Regel dem Staat zu, dessen Rechte verletzt sind. Im Bereich der Menschenrechte gelangt diese "klassische" Konstellation der Durchsetzung von Völkerrecht durch einen in seinen Rechten verletzten Staat in eine andere Dimension. Die Durchsetzung von Menschenrechten setzt in einem Dreiecksverhältnis an. Das Recht, dem Geltung verschafft werden soll, ist das Recht des Individuums. Verpflichteter ist der Staat, der durch die menschenrechtsschützende Norm gebunden ist. Die rechtliche wie auch faktische Möglichkeit der Durchsetzung dieser individualschützenden Normen hat grundsätzlich aber nur ein anderer Staat. Es wird die Frage untersucht, wie die Möglichkeiten der Durchsetzung menschenrechtsschützender Normen ausgestaltet sind. Dieses Problem ist in der völkerrechtlichen Diskussion verstärkt in den Blickpunkt des Interesses gerückt. Menschenrechte sind Gegenstand zahlreicher völkervertraglicher Regelungen, die verschiedenste Instrumentarien der Durchsetzung und Sicherung menschenrechtlicher Verpflichtungen vorsehen. Das Fehlen bindender Entscheidungen in diesem Bereich, aber auch die teilweise fehlende Akzeptanz der Staaten gegenüber diesen Instrumenten, führten zu einem Nachdenken über die Frage, wie verhindert werden kann, daß Menschenrechte zu sanktionslosem Recht "degradiert" werden. Dieses Problem besteht nicht nur für den Bereich der völkervertraglichen Menschenrechte, sondern auch für den Bereich des Völkergewohnheitsrechts. Deshalb soll im folgenden der Frage nachgegangen werden, welche rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung völkervertraglicher und völkergewohnheitsrechtlicher Verpflichtungen existieren. Die Arbeit soll die Vielfalt der Möglichkeiten aufzeigen, auf die Beachtung menschenrechtlicher Verpflichtungen zu dringen und diese durchzusetzen. ISBN 3830501145