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399 S. Broschiert.
Bemerkung:
Gebraucht, aber gut erhalten. - Die Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen in einem Strafverfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) das für ein Verfahren relevante Wissen einer Person auf anderem Wege als durch ihre Vernehmung in der Hauptverhandlung für die Beweisführung fruchtbar gemacht werden kann. In Betracht kommen in diesem Zusammenhang die Verwertung bereits im Ermittlungsverfahren schriftlich niedergelegter oder auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter Aussagen sowie die Übertragung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren vor dem IStGH abgegeben wurden. Daneben ist der Rückgriff auf Aufzeichnungen, wie beispielsweise Briefe oder Tagebucheintragungen, die nicht im Hinblick auf ihre spätere Verwertung in der Beweisaufnahme eines Strafverfahrens angefertigt wurden, ebenso denkbar wie die Einführung des Wissens eines Augenzeugen durch eine Person, der dieses Wissen mitgeteilt wurde und welche es vor Gericht mündlich wiedergibt.1 Die umfangreiche Rechtsprechung des UN ad-hoc-Tribunals für das ehemalige Jugoslawien (JStGH) zu dieser Problematik veranschaulicht die große praktische Relevanz dieser Thematik für das Völkerstrafverfahren. Die zahlreichen Änderungen, die im Laufe der Jahre an den ISBN 9783428128242