Beschreibung:

XVI, 283 S. Originalbroschur.

Bemerkung:

Ein gutes und sauberes Exemplar. - Betrachtet man die historische Entwicklung der Betriebsverfassung, so ist seitens der Gewerkschaften über einen langen Zeitraum großes Mißtrauen bzw. sogar Ablehnung der betriebsverfassungsrechtlichen Interessenvertretung zu beobachten gewesen. Der Grund ist darin zu sehen, daß durch die Schaffung des Betriebsrats den Gewerkschaften die Möglichkeit zur Einflußnahme auf die Arbeitsverhältnisse im Betrieb weitgehend entzogen wurde. Die Überwachung der Einhaltung von Tarifverträgen und Arbeitsschutzvorschriften, die Verhängung von Betriebsbußen, die Zulassung von Überstunden, die Zuweisung von Werkwohnuugen und die Festlegung des Urlaubs obliegen dem Betriebsrat. Damit stehen Betriebsrat und Gewerkschaft im Hinblick auf ihre Interessenvertretung vor Ort in einem Konkurrenzverhältnis. Zu untersuchen ist deshalb, welche Befugnisse den Gewerkschaften im Rahmen der Betriebsverfassung und gegenüber dem Betriebsrat zukommen. ISBN 3631345720