Beschreibung:

(4) Seiten.

Bemerkung:

"Wenn daher Herrschaften mit ihren Unterthanen sich über das zu errichtende Urbarium nach Recht und Billigkeit in der Güte einigen wollen, und letztere es wagen, sich dabey hartnäckig zu bezeigen, und dadurch die Sache weitläuftig zu machen: so sollen nicht nur sämmtliche Kosten ... denen Unterthanen allein zur Last fallen; sondern dieselben noch überdies wegen ihres Frevels, nach Befinden der Umstände, auf das nachdrücklichste bestraft werden." Mit handschriftlichem Vermerk am oberen Rand der ersten Seite.