Beschreibung:

kl.-4°. Stück: I, II, VIII,IX, X, 1850: Stück: IV, VII, VIII, X, XI, XII, XIV, XVI, XVII, XIX, XX. Zus. ca. 800 S. HLdr. d. Zt. Mit hs. Rückensch. Kanten berieb.

Bemerkung:

Das vorl. Werk in tschechischer und deutscher Sprache: 'Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich' ist ein Ausführungsgesetz zur oktroyierten Märzverfassung von 1849. In § 18 dieser am 4. März 1849 - ohne Mitwirkung eines Parlaments - von Olmütz aus erlassene Verfassung war nach der Niederlage der Revolution von 1848 festgelegt worden: 'Der Kaiser verkündet die Gesetze und erläßt die bezüglichen Verordungen'.