Beschreibung:

8°. 4 Bll. XXVIII, 272 S., 1 Bll. HLn. d. Zt. Berieb. EA

Bemerkung:

Ab April 1836 trat die "Zoll- und Staats-Monopols-Ordnung" in Kraft und ersetzte die "Allgemeine Zollordnung" von 1788. Sie schloß alle Länder der Monarchie mit Ausnahme Ungarns, Siebenbürgens und Dalmatiens ein. Die Staatsmonopole für Salz, Tabak, und Schießpulver blieben unverändert.