Beschreibung:

Nach der neuesten officiellen Ausgabe verdeutscht und nebst den von dem französischen Rechtsgelehrten Herrn Dard jedem Artikel beygefügten Parallelstellen des römischen und ältern französischen Rechts, auch seinen eigenen Bemerkungen (und:) Supplemente zum Gesetzbuche Napoleons I. und zur Civilgerichtsordnung des französischen Reichs nebst vollständigen zugleich auf die Supplemente gerichteten Registern zu beyden Gesetzbüchern uebersetzt und mit Anmerkungen versehen von Christian Daniel Erhard. 2 Bände.. 4to u. 8vo. S. III-VIII, 1 Bl. "Nachricht", S. III-XX (recte XVIII), 624 S., 1 Bl. u. 1 Bl. Anzeigen; 1 Bl., XXIV, 382, 106 S., 1 Bl., 156 S. Halbleder (beschabt u. bestoßen) u. Pappband d. Zeit (berieben u. bestoßen).

Bemerkung:

Gewidmet Carl Theodor (von Dalberg), dem Fürstprimas des Rheinbundes. Mit dem sehr seltenen Supplement, das am Schluß auch ausführliche Register enthält. Diesem Supplementband liegt zu Grunde das Werk von L. Rondonneau "Supplément des Codes Napoléon et de Procédure civiles etc" (Paris 1808). - Stintzing/L. III/2, Noten 47, 2; über den "Code Napoleon", der in den unter französ. Einfluß stehenden deutschen Teilstaaten eingeführt wurde, vgl. ausführlich Heinrich Kaspers, "Vom Sachsenspiegel zum Code Napoléon. Kleine Rechtsgeschichte im Spiegel alter Rechtsbücher" (4. Aufl. 1978). - Hauptband breitrandig sowie etwas gebräunt u. stockfleckig. Supplement sauber, Titel gering fingerfleckig.