Beschreibung:

1 Bl., zum Maueranschlag einseitig bedruckt. Quer-Folio (32 x 38 cm).

Bemerkung:

Erlassen von Friedrich Wilhelm I. als eine der ersten Verordnungen seiner Heeresreform. Als Taufzeugen darf ein Soldat nur einen Kameraden benennen, Ober-Offiziere nach Belieben und auch andere Personen. - Unbeschnitten.Etwas gebräunt.