Beschreibung:

beobachtet,. Und darin, Wie auch bey Judiciis mixtis, vorgeschriebener massen ponctuel verfahren, Von niemand einige eigenmächtige Execution vorgenommen, Und der Mißbrauch der Commissionen abgestellet werden soll. Sub Dato Berlin den 1ten Novembr 1729.. 2 Bl. Folio.

Bemerkung:

Erlassen von Friedrich Wilhelm I. - Unbeschnitten. Ränder gebräunt und verstaubt, Kopfsteg ausgefranst und mit Läsuren, Falz eingerissen.