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XII, 546 S.; XIV, 646 S. Pappband u. Halbleinen d. Zeit (berieben, Ecken u. Kanten etwas bestoßen, Innengelenke des Halbleinenbands gebrochen).
Bemerkung:
Erste u. letzte Auflage des Lehrbuches. - Schulte (1827-1915), Professor seit 1854 in Prag und seit 1872 in Bonn, bekannt durch die großen Darstellungen des Kirchenrechts und zum Eherecht, verfaßte dieses weitverbreitete und viel benutzte Lehrbuch, das besonders "wegen des vorzüglich darin bestätigten praktischen Sinnes" (Landsberg) gelobt wird. Einleitend befaßt sich das Werk eingehend mit der Geschichte der Staatsbildung, des Verfassungs- und Verwaltungsrechtes und der Rechtsquellen. Als 2. Buch wird das Gerichtswesen, als 3. das Privatrecht abgehandelt. - Beide Bände gebräunt bzw. stockfleckig. Titel der Ausgabe 1881 verso gestempelt.