Beschreibung:

Ca. 22 x 16 cm. XXIII S., 252 Seiten. Orig.-Halbleinenband.

Bemerkung:

"Die Gerichtsaussprachen, welche die Regeln feststellen, nach welchen gegenwärtige oder solche und ähnliche künftige Rechtsfälle beurteilt und entschieden werden sollten, sind es, welche mit dem allgemeinen Worte "Weistum" ... bezeichnet werden. .... Demnach ist der Gegenstand der Weistümer das von bäuerlichen Gerichten ausgesprochene und fortgebildete Gewohnheitsrecht der Bauernschaft, das sogenannte Hofrecht". (Einleitung). Ab Seite 172 "Jahresbericht" des Vereins. Einband mit Nummernzettel, Seiten leicht gebräunt. Stempel auf Innendeckel und verso Reihentitel.