Beschreibung:

XXXVI, 620 S. Mit gestochener Titelvignette. Pappband d. Zeit (beschabt u. bestoßen).

Bemerkung:

Dieses "Lehrbuch des Staatsrechtes erfüllt nicht nur seinen nächsten Zweck, als Grundlage für mündliche Vorträge zu dienen, durch Maass und gewählte Belegstellen auf das wünschenswertheste; sondern es hat auch zuerst den krausen Stoff des Reichsstaatsrechtes in eine wissenschaftliche Form und Ordnung gebracht, und damit in weiterem Kreise viel genützt. Verglichen mit den zahlreichen Vorgängern hat es die entschiedensten Vorzüge hinsichtlich der zweckgemässen Reihenfolge der Gegenstände, der scharfen Fassung der Grundsätze und der richtigen, ruhigen Logik der Entwicklung" (Mohl II, 430 e). - Gering gebräunt.