Beschreibung:

Kl.-8°. 22 nn. Blatt Register, 372 Seiten. Grüner Pappband der Zeit mit rotem goldgeprägtem Rückenschild und Rotschnitt. Die Versandkosten für Kunstwerke und mehrbändige Werke können von den Standard-Versandkosten abweichen.

Bemerkung:

Die Lands-Ordnung wurde erstmals 1495 von Eberhard I ( Eberhard im Barte) abgefasst und erschien seitdem in veränderter Form. Enthalten sind u.a. Kapitel zu : Bürgerrechte, Waffenrecht (Feuer-und Büchsenhalder), regelt das Verhältnis zwischen Gemeinden, zu Amtleuten, das Umbrechen von Acker- und Wiesen zu Weingärten wird untersagt und sogar der Obstschnitt wird behandelt: "Wie man zu der Ernd. und Herbst Zeit schneiden und lesen soll", desweiteren Bauvorschriften: "Wie es mit Bauung und Handhabung Weg und Steg gehalten werden soll" und auch die Anordnung bessere ordentliche Kleidung zu tragen: "Von unordentlicher und köstlicher Kleidung". - Die Köstlichkeit der Kleidung hat überhandgenommen, eine ehrliche , leidenliche und gebührede Kleidung wurde angeordnet.

Erhaltungszustand:

Einband etwas bestossen und berieben, privater Stempel auf Vorsatz.