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19 x 12 cm. VI S., 3 Blatt, 304 Seiten, 2 Blatt. Mit gestochener Titelvignette. Halblederband der Zeit (Vorsätze erneuert).
Bemerkung:
*Einzige Ausgabe, seltenes Werk. - Das Recht des "Besthaupte" bezeichnete das grundherrschaftliche Recht, beim Tod eines Grundholden aus dessen Nachlass eine Sonderabgabe in Form des besten Stücks Vieh ("Besthaupt"). - Der Verfasser F.J. Bodmann war ein deutscher Jurist, Historiker, Bibliothekar und Geschichtsfälscher in Mainz. Meinte die ADB noch "Alle späteren Bearbeiter werden auf B. zurückkommen und seinen Leistungen Anerkennung zollen müssen", so sind vor allem seine landesgeschichtlichen Publikationen (u.a. Die Rheingauischen Alterthümer) durch erst Ende des 19. Jahrhunderts aufgedeckte schwerwiegende Fälschungen teilweise entwertet. "Als Mainzer Stadtbibliothekar entfremdete er ihm anvertraute Bestände, verstümmelte Handschriften und Drucke. Auch andere Institutionen bestahl er: 'Wo er ein Archiv benutzte, riß er das, was er in seine Werke aufnehmen wollte, aus den Originalen heraus und fügte es seinem Manuskript bei'" (zit. nach Wikipedia). - Rücken leicht berieben, Text leicht gebräunt. Insgesamt ordentlich erhalten.