Beschreibung:

XVI, 429 Seiten. Unschöner Kart.-Einband der Zeit. (Vorsatzblatt fehlt. Titelblatt mit Knickspur u. im Falz geklebt. Papier teils randfleckig). 19x12 cm

Bemerkung:

* Einzige Ausgabe. Sehr selten ! --- Laurenz Martin Hannibal Christian Fischer (* 7. April 1784 in Hildburghausen; ? 8. August 1868 in Rödelheim) war ein deutscher Politiker und von 1831 bis 1848 Regierungspräsident des zum Großherzogtum Oldenburg gehörenden Fürstentums Birkenfeld.Fischer entstammte einer thüringischen Honoratiorenfamilie und war der älteste Sohn des Amtmanns Johann Christian Heinrich Fischer (1752?1804) und dessen Ehefrau Ernestine Friederike Caroline geb. Andreae (1749?1807). Er besuchte das Casimirianum in Coburg und studierte von 1802 bis 1804 Rechtswissenschaft an der Universität Göttingen. Im folgenden Jahr ließ er sich als Advokat in Hildburghausen nieder, wo der erfolgreiche und gut verdienende Jurist schon bald in das politische Leben des kleinen Herzogtums Sachsen-Hildburghausen eintrat. 1809 trat er als Syndikus in den Dienst der Stände, die ihn mit der kontrollierenden Überwachung eines dem Landesherrn gewährten Kredits beauftragten. Nach Einführung der Landständischen Verfassung 1818 wurde er im folgenden Jahr Landtagssekretär und Landrat. Er eignete sich in diesen Jahren eine gründliche Kenntnis aller Zweige der Verwaltung des Kleinstaats an und gehörte zu dessen wichtigsten Politikern. 1825 wurde er Domänenkanzleidirektor der Standesherrschaft Leiningen, deren zerrüttete Finanzen er innerhalb weniger Jahre sanierte. Auf Empfehlung seines Studienfreundes, des oldenburgischer Regierungspräsidenten des Fürstentums Lübeck Wilhelm von Grote, wurde Fischer Ende 1830 in den oldenburgischen Staatsdienst aufgenommen und mit den internen Vorarbeiten für eine Verfassung betraut, die der durch die Julirevolution verschreckte Großherzog August I. jetzt in Angriff nehmen ließ. Ausschlaggebend für seine Berufung waren neben Fischers erzkonservativer Einstellung wohl auch seine genauen Kenntnisse des Domänenwesens. Das komplizierte Problem der Trennung der auf privatrechtlichen Grundlagen beruhenden Einnahmequellen und des Domanialbesitzes der großherzoglichen Familie von den eigentlichen Staatseinnahmen spielte damals eine wichtige Rolle in der Verfassungsdiskussion. Fischers Vorschläge zur Lösung der Domanialfrage wurden von den anderen oldenburgischen Beamten abgelehnt. Trotzdem trat er nachdrücklich für die Gewährung einer landständischen Verfassung ein und legte dazu auch einen umfangreichen Entwurf vor. Aus bisher ungeklärten Gründen wurde er nach wenigen Monaten von den Verfassungsberatungen ausgeschlossen und mit Wirkung vom 1. Juli 1831 als Regierungsdirektor (seit 1844 Regierungspräsident) an die Spitze der Verwaltung des zu Oldenburg gehörenden Fürstentums Birkenfeld ernannt. Hier setzte er sich tatkräftig für die Interessen des Landes und die Verbesserung der Lebensverhältnisse ein, ließ Elementarschulen sowie ein modernes Katasterwerk errichten und trieb den Ausbau des Straßennetzes voran. Auch bemühte er sich besonders um die Förderung der Landwirtschaft. So sorgte er selbst für die Einrichtung des landwirtschaftlichen Mustergutes Fischerhof und gab zwei landwirtschaftliche Zeitschriften heraus, in denen er auf verbesserte Methoden hinwies und von seinen eigenen Erfahrungen berichtete. 1844 zeichnete ihn der Großherzog mit dem Titel Geheimer Staatsrat aus. Die Juristische Fakultät der Universität Jena verlieh ihm im gleichen Jahr anlässlich seines 60. Geburtstages die Ehrendoktorwürde. Trotz seiner unbestreitbaren Verdienste als Regierungspräsident im Fürstentum Birkenfeld löste sein autokratisch-patriarchalischer Regierungsstil seit Beginn der 1840er Jahre zunehmend Kritik und Widerstand in der Bevölkerung aus. Nach dem Ausbruch der Deutschen Revolution von 1848 blieb er mit seinen Vorschlägen für ein hartes, auch militärisches Vorgehen völlig isoliert und musste unter Zwang im April 1848 das Fürstentum Birkenfeld verlassen. Einen Monat später wurde er in den Wartestand versetzt. In der Folgezeit bemühte sich Fischer, der nach Jena gezogen war, erfolglos um eine Anstellung in einem der deutschen Staaten. Er veröffentlichte in diesen Jahren eine Reihe von politischen Schriften, in denen er seine reaktionären Ansichten verteidigte und scharf gegen die liberalen Ideen polemisierte. Der Bundestag des Deutschen Bundes beschloss im April 1852 die Auflösung der zum Schutz deutscher Handelsschiffe im Schleswig-Holsteinischen Krieg gegen Dänemark geschaffenen deutschen Reichsflotte. Auf Vorschlag des oldenburgischen Bundestagsgesandten Wilhelm von Eisendecher wurde Fischer mit der Durchführung dieser Aufgabe betraut. Die oldenburgische Regierung, der er dienstrechtlich noch unterstand, untersagte ihm allerdings die Annahme. Auf Intervention Österreichs und Preußens wurde dieses Verbot zwar wieder zurückgenommen, Fischer allerdings aber dafür seitens Oldenburgs sofort in den Ruhestand versetzt. Fischer nahm daraufhin die Aufgabe trotzdem an und bemühte sich anfangs, die Flotte auf die beiden deutschen Großmächte zu verteilen und sie dadurch in ihrem Grundbestand zu erhalten. Als dies fehlschlug, organisierte er die Verabschiedung der Mannschaften und versteigerte, nun aus dem oldenburgischen Staatsdienst förmlich entlassen und zum Bundeskommissar ernannt, die in Bremerhaven liegenden Schiffe der Nationalversammlung. Seine Tätigkeit erregte dabei die Entrüstung des deutschen Volkes (?Flottenfischer? oder ?Flottenverkäufer?) (siehe Karl Rudolf Brommy) und trug ihm noch Jahre später harte und emotional aufgeladene Kritik ein. Bevor er nach Bremerhaven kam, vermutete er auf den dort liegenden Schiffen ?die Brutstätten des Radikalismus?. Tatsächlich fand er geordnete, disziplinierte Verbände vor. Die Auflösung nahm er als Befürworter der Flottenbestrebungen ungern, aber korrekt und fristgemäß vor, wofür ihm der Bundestag im März 1853 dankte. (Quelle Wikipedia)