Beschreibung:

4 Bl. Folio. Reste einer Heftung.

Bemerkung:

Reglement für die Strumpfmanufakturen. Es gestattete den freien Kauf von gestrickten und gewirkten Strümpfen für den Eigenbedarf, aber nicht zu Handel oder Aufkauf, verbot den Verkauf an Aufkäufer oder Verleger (die kein Verkaufsrecht besaßen). Diese und andere Bestimmungen sollten Hausierertum und Steuerhinterziehung verhindern und weiteres Gestrüpp in den Strumpfhandelswegen lichten helfen. - Sauber.