Beschreibung:

2 Bl. Folio.

Bemerkung:

Erlaß von Friedrich Wilhelm I. daß "alle Bettler, die sich vor Invalide, oder abgedanckte Soldaten ausgeben ... woferne sie nur zu einiger Arbeit oder Herren-Dienst und Guarnison noch etwas tüchtig geurtheilet werden" in die nächste Festung oder Garnison zu bringen sind. - Dabei die Anordnung, das Edikt in den Kirchen des Landes zu publik zu machen. - Gering gebräunt, die "Anordnung" mit Randläsuren und Einriß im Falz.