Beschreibung:

2 Bl. Folio.

Bemerkung:

Erlassen von Friedrich Wilhelm I. wenige Tage nach seinem Regierungsantritt. Das Huldigungs Actum wird für den 24. April bestimmt. "Soweit es damit seine Richtigkeit hat und kein Streit oder Zweiffel dabey ist" sollen die Lehnsbriefe bestätigt und aufs Neue ausgefertigt werden. Damit verbunden ist ein Pardon für bestimmte Verstöße. - Unbeschnitten. Gebräunt und etwas wasserrandig.