Beschreibung:

2 Bl. Folio.

Bemerkung:

Erlassen von Friedrich Wilhelm I. drei Jahre nachdem die "die höchst-beschwerliche Lehnbarkeit in jetztermeldten Unseren hiesigen Landen ... aufgehoben und die vormahlige Lehn-Güter ins Erbe verwandelt". - Unbeschnitten. Gering gebräunt.