Beschreibung:

2 Bl. Folio.

Bemerkung:

Erlassen von Friedrich Wilhelm I.- Zivilpersonen droht für eine erste Übertretung ohne weitergehende Folgen eine Strafe von 50 Reichstalern bzw. 6 Monate Festungshaft. Im Schadensfall wird die Strafe verschärft. Soldaten und Offiziere werden mit Gassenlaufen oder Festungs-Arbeit an der Karre bestraft. - Unbeschnitten. Etwas wasserrandig, wenige Wurmlöcher.