Beschreibung:

4 Bl. Folio. Rückenfalz.

Bemerkung:

Verordnung von Kaiserin Maria Theresia, nach der für die "allhiesigen bürgerlichen Seidenfärbermeister" die gleichen Vorgaben wie in Österreich gelten. So wird der Kirchenbesuch "an jedem zweyten Sonntage nach dem Quatember" vorgeschrieben, die quartalsmäßige Abgabe zur Lade festgelegt, sittliches und friedsames Betragen verlangt, die Versammlungsfreiheit eingeschränkt, das Verhältnis von Meister, Lehrling und Gesell geregelt u.a. - Sauberes Exemplar.