Beschreibung:

16 Bl. Folio.

Bemerkung:

Erlassen von Friedrich II. König von Preussen. - Der Staat erhebt eine indirekte Abgabe, indem Schreibpapier für rechtliche Geschäfte mit einem besonderen Staatsstempel versehen werden muß. Neben genauen Bestimmungen zum Gebrauch des Stempel-Papiers enthält das Edikt die Stempel-Taxe, also die entsprechende Gebührenordnung. - Etwas gebräunt, Titel mit altem Besitzvermerk, letztes Blatt mit kleinem Eckabriß.