Beschreibung:

10 Bl. Folio.

Bemerkung:

Erlaß von Friedrich Wilhelm II. - Grundsätzlich werden alle Justiz-Sachen im weitläufigsten Sinne, d.h. alle Angelegenheiten der Zivil-, Kriminal- und freiwilligen Gerichtsbarkeit, des Hypothekenwesens und der Vormundschaft dem Ressort der Südpreußischen Regierungen unterstellt, alle übrigen Teile der Staatsverwaltung und öffentliche Angelegenheiten aber den Südpreußischen Krieges- und Domainen-Cammern anvertraut. - Unbeschnitten. Etwas gebräunt und fleckig.