Beschreibung:

4 Bl. Folio.

Bemerkung:

Erlassen von Friedrich II. König von Preussen. - Die Accise- und Zollgerichte werden mit den Tobacks-Gerichten zusammengelgt und bilden künftig die Provinzial-Regie-Gerichte, welche dem Ober-Regie-Gericht unterstehen. Nachfolgend werden Aufbau und Zuständigkeiten dieser Gerichte erläutert. - Gering gebräunt.