Beschreibung:

2 Bl. Folio.

Bemerkung:

Erlassen von Friedrich Wilhelm I. in Erneuerung des bereits mehrfach ergangenen Verbots, das an hohe und niedere Kriegs- und Zivil-Bediente gerichtet ist. Gegen die übliche Bezahlung sind die Post-Häuser und Stationen dafür zuständig, die Pferde zu stellen. - Unbeschnitten. Etwas gebräunt.