Beschreibung:

2 Bl. Folio.

Bemerkung:

Erlassen von Friedrich Wilhelm I., da "wie sowohl zum Nachtheil Unserer Cassen als auch zu Unserer Unterthanen höchstem Schaden und Verderb, Frantzösische Gantze- Halbe- und Viertel-Thaler in Unsere Lande häufig eindringen", ihr Wert aber unter den nach dem Leipziger Fuß geprägten hiesigen Münzen liegt. - Dabei ein Doppelblatt mit der Verfügung, das Edikt durch die Kirchen publik zu machen. - Unbeschnitten. Leicht gebräunt, die Verfügung mit Randläsuren.