Beschreibung:

Kl.-Folio. 7 Bl., 147 S., 2 Bl., 13 S. Moderne Pappbände.

Bemerkung:

Titel u. Schlußbl. fleckig, im Bund verstärkt u. mit ergänzten Randschäden. - Dazu: 1. Des mecklenburgischen Adels und dessen Ritter-Güter wolhergebrachts Brau-Recht, Bier und Brandtwein in ihren Districten zu debitiren, wie solches zu Wien am hochpreißlichen Kayserl. Reichs-Hof-Rath in einer Replic-Schrifft allerunterthänigst vorgestellet. Celle, Holwein, 1706. Kl.-Folio. 5 Bl., 76 S. - Gebräunt. - 2. Unumbgängliche gründliche Beantwortung der ohnlängsten sub Rubrica des Mecklenburgischen Adels und dessen Ritter-Güter woll hergebrachten Brau-Rechts, Bier und Brandwein in ihren Districten zu debitiren durch den Druck an des Tages Licht gekommenen, vorher aber laut besageter Überschrifft und Tituls zu Wien, bei dem Kayserl. Reichs Hoffraht daselbst sub Rubrica einer Replicae aller unterthänigst übergebenen Deduction Schrifft abgefasset und von Seiten gesambter Mecklenburgischer Land-Städte im Druck heraus gegeben. Ohne Ort u. Drucker (1708). Kl.-Folio. 108 S. - Teils angestaubt. - 3. Wiederlegung der so genannten Defension des Brau-Rechts des Mecklenburgischen Adels, worinn ... demonstriret wird, Daß die Bier-Brau- und Brandwein-Brennerey zum Verkauff, und der Betrieb anderer Bürgerlichen Nahrung Denen von der Ritterschafft und übrigen auf dem Lande Wohnenden gäntzlich verboten, Denen Städten aber zum beständigen Grund, worauf Selbige errichtet, auch erhalten werden müssen, zugeeignet worden. Ohne Ort u. Drucker 1740. Folio. 4 Bl., 87 S. - Gebräunt, teils auch wasserrandig. Das letzte Bl. mit hinterlegtem Einriß.