Beschreibung:

2 Bl. Folio.

Bemerkung:

Erlassen von Friedrich Wilhelm I. Sich widerrechtlich im Land aufhaltende Kranke und Krüppel, sollen nicht einfach nur von einem Dorf ins nächste abgeschoben werden, sondern "wenigstens so lange daselbst verpfleget werden ..., bis sie im Stande seynd, ohne Gefahr des Lebens auf die Gräntzen gebracht zu werden".- Dabei ein Doppelblatt mit der Verfügung zur Veröffentlichung des Patents in den Kirchen. - Unbeschnitten und etwas gebräunt. Die Verfügung mit Randläsuren.