Beschreibung:

2 Bl. Folio.

Bemerkung:

Verordnung des Rats und der Bürgerschaft Wismars, die "Von dem ersten Januar des nächstkommenden Jahres 1804 an, (...) alle und jede Strassen-Betteley, sowohl von einheimischen als auswärtigen Bettlern hieselbst durchaus und bey ernstlicher willkührlicher Strafe wider jeden, der dieses Verbot übertritt, untersaget". Im nachfolgenden wird die Einsetzung von Armenvoigten und Armenpflegern bestimmt, die Behandlung wandernder Handwerksburschen, die Einrichtung von 6 Armenquartieren unter Benennung der jeweiligen Armenpfleger, u.a. - Beiliegend: "Zusätze und nähere Bestimmungen zu der Verordnung vom 22sten Decbr. 1803 betreffend die Abschaffung der Strassen-Betteley. Publicirt Wismar den 17sten März 1804". Die Verordnung ändert einige Punkte, die zu Ausnutzung und Mißbrauch geführt hatten. - Unbeschnitten. Ränder gebräunt, 1 Bl. der ersten Verordnung mit Wurmspur im Fußsteg.