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Gr.8°. 149, 73, 85, 15 Seiten. Frakturdruck. Marmorierter Halblederband der Zeit mit Rückenvergoldung, goldgeprägtem Titel auf rotem und grünem Rückenschild und rotem Ganzschnitt. Titel mit gestochenem Kurhessenwappen. (Ecken/Kanten/Rückenenden tlws. bestossen/berieben. Rückenleder partiell etwas beschabt. Vor-/Hintersatzecken leimschattig). -
Bemerkung:
- Aus dem Gesetzeskatalog: Gesetz, die Ueberweisung einzelner Forstbezirke, hinsichtlich der Bestrafung der in denselben vorgefallenen Forst-, Jagd- und Fischerei-Vergehen an bestimmte Untergerichte betreffend - Ausschreiben des Ministeriums des Innern, die Erfordernisse zur Zulassung der nach § 2 des Gesetzes vom 29sten October 1833 stattfindenen oeffentlichen akademischen Pruefung betreffend - Ausschreiben des Justiz-Ministeriums, die gerichtlichen Waehrschafts- und Hypothekenbuecher betreffend - Gesetz, die Geltung der halben und viertel Kronenthaler betreffend - Gesetz, die Klassensteuer betreffend - Gesetz, die Befoerderung des Leinengewerbes betreffend - Gesetz, das Klaftermaas des Brennholzes ueberhaupt, so sie die Taxe desjenigen, welches aus Staatswaldungen zum Hausbedarfe im Oekonomiepreise abgegeben wird, betreffend - Gesetz, die fernere Gueltigkeit der bestehenden Zoll-Gesetzgebung betreffend - Gesetz, über die Abtretungen zu Eisenbahnen - Uebereinkunft, betreffend den Abschoss und das Abfahrtsgeld zsischen dem Kurfürstenthume Hessen einerseits und dem Koenigreiche Lambardei und Venedig, dem Koenigreiche Galizien und Lodomerien, dem Koenigreiche Dalmatien und den Kroatisch-Slavonisch- und Banatischen Militaer-Grenzlanden - andererseits - Ausschreiben des Justiz-Ministeriums betreffend die Verwaltung der dem Kurfürstliche-Hessischen, Freiherrlich von Huttenschen Gerichte Romsthal zustehenden Gerichtsbarkeit - Gesetz, die inlaendischen wollenen Tuecher, Biber und Flanelle betreffend - Vereins-Zolltarif fuer die Jahre 1837, 1838 und 1839. - Verkündigung des von dem grossen Deutschen Zollvereine mit Hannover, Oldenburg und Braunschweig, wegen Befoerderung der gegenseitigen Verkehrs-Verhaeltnisse, am 1sten November 1837 abgschlossenen Vertrages - Vertrag zwischen Preussen, Baiern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Grossherzogthume Hessen, den zu dem Thueringischen Zoll- und Handels-Vereine gehoerigen Staaten, dem Herzogthume Nassau und der freien Stadt Frankfurt einer Seits, und Hannover, Oldenburg und Braunschweig anderer Seits, wegen Befoerderung der gegenseitigen Verkehrs-Verhaeltnisse - Gesetz, die Aufhebung des Muehlenbannrechts betreffend - Gesetz, die Aufhebung des Gebotes der Schliessung der Taubenschlaege waehrend der Saatzeit betreffend - Ausschreiben des Finanz-Ministeriums, die Erhebung eines Durchgangszolles von den Steinkohlen, welche auf Schaumburg-Lippischem Gebiete gewonnen und durch den Kreis Schaumburg durchgefuehrt werden, betreffend - Zusammenstellung der von der Gemeinde Friedewald an die Gemeinden Hoenebach, Ronshausen und Weiterode übergegangenen Grundstücke - Ausschreiben der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, des Krieges und des Innern, die zwischen Kurhessen und dem Koenigreiche Preussen erneuerte Convention ueber Militaer-Durchmaersche betreffend - Verordnung, die Gruendung einer allgemeinen Hebammenanstalt zu Marburg betreffend - Voranschlag der Staats-Einnahmen und Ausgabe fuer die Jahr 1837, 1838 und 1839. Verordnung, Ueberweisung der der Staatsverwaltung zukommenden Einnahmen aus der heimgefallenen sogenannten Rotenburger Quart betreffend - Ausschreiben des Finanz-Ministeriums, die anderweite Abgrenzung der Rentereibezirke Grossenlueder und Neuhof betreffend - Ausschreiben des Ministeriums der auswaertigen Angelgenheiten, den mit der Schweizerischen Eidgenosschschaft abgeschlossenen Freizügigkeits-Vertrag betreffend - Ausschreiben des Finanz-Ministeriums, die Besteuerung der Branntweins-Fabrikation im Kreise Schmalkalden betreffend - Ausschreiben der Ministerien der Finazen, des Aeussern und der Justiz, den Zutritt des Fuerstenthums Schaumburg-Lippe zu derjenigen Uebereinkunft, welche der deutsche Zoll- und Handels-Verein am 1sten November 1837 zu Hannover mit dem aus dem Koenigreiche Hannover, der Grossherzogthume Oldenburg und dem Herzogthume Braunschweig bestehenden Steuer-Verbaende abgeschlossen hat, betreffend - Ausschreiben der Kurfürstl. Ministerien der Finanzen, der auswaertigen Angelegenheiten und der Justiz, die Anwendbarkeit der mit dem Grossherzogthume Hessen ueber Untersuchung und Bestrafung der Forst-, Jagd-, Fischerei- und Feld-Frevel abgeschlossenen Uebereinkunft auf Forst-, Jagd-, Fischerei- und Feld-Polizei-Vergehen betreffend - Verkündigung der zwischen Kurhessen, den Königreichen Preussen, Baiern, Sachsen und Wuerttemberg, den Grossherzogthuemern Baden, Hessen udn Sachsen-Weimar-Eisenach, den grossherzoglich-saechsischen Regierungen, dem Herzogthume Nassau, der fuerstliche-schwarzburgischen und fuerstlich-reussischen Regierungen und der freien Stadt Frankfurt abgeschlossenen Muenzvertraege - Ausschreiben des Finanz-Minsteriums, die Vereinigung der Ortschaften Mecklar und Meckbach mit der Renterei Hersfeld betreffend - Verkuendigung des von dem grossen deutschen Zollvereine mit dem Koenigreiche der Niederlande am 21sten Januar 1839 abgeschlossenen Handelsvertrages - Ausschreiben des Finanz-Ministeriums, den Eingangszoll vom Lumpenzucker betreffend - Ausschreiben des Ministeriums des Innern, die Oberbehörde für die evanglischen Schulen in der Provinz Fulda betreffend - Ausschreiben des Ministeriums des Innern, die Anwartschaften für das Stift Obernkirchen betreffend... u.v.a.
Erhaltungszustand:
Im übrigen ein gut erhaltenes, ordentliches Exemplar ohne Eintragungen (auch keine Stempel).