Beschreibung:

Folio. 4 Bl. Loser Bogen.

Bemerkung:

Erneuerung zweier Edikte von 1749 und 1764, die Adeligen, Besitzern adlig freier Güter und städtischen Burglehne-Besitzern verboten, Bauernhöfe und dazugehörige Äcker, Wiesen bzw. Bürgerstellen u.ä. zu ihren eigenen Gütern einzuziehen. Vielmehr sollten die Höfe und Bürgerstellen stets "mit Unterthanen und selbstständigen Familien besetzt" bleiben, um die Bewirtschaftung zu sichern und dem Staat deren Pflichten und Abgaben nicht zu entziehen. - Gering gebräunt.