Beschreibung:

Folio. 2 Bl. Loser Bogen.

Bemerkung:

Je nachdem, ob die Frau eines Deserteurs der Mithilfe oder Mitwisserschaft der Fahnenflucht überführt werden konnte oder nicht, wurde ihr das Vermögen - jedoch unter gerichtlicher Verwaltung - zugesprochen, bis sie geschieden oder der Tod ihres Mannes nachgewiesen war. Im Falle der nachgewiesenen Mitschuld und evtl. Flucht fiel das Vermögen der Invalidenkasse anheim. - Gering gebräunt, Mittelfalte mit kurzem Einriß.