Beschreibung:

Stadt Basel, Von einem Ehrsamen Wohlweisen Rathe, zu Pflanzung der Ehrbarkeit, Und Ausreutung allerhand eingeschlichener Mißbräuche, dero Bürgeren, Angehörigen und unter dem Schutze Stehenden von neuem vorgeschrieben wird. 1765.. Folio. 19 S. u. 2 Bl. Anhänge. Mit Titelholzschnitt u. 3 Holzschnittvignetten. Neuer Rückenfalz.

Bemerkung:

Löste die Reformations-Ordnung von 1758 ab und wurde in zwei Teile aufgeteilt: die Regeln gegen die Verschwendung wurden abgetrennt. Hier sind Vorschriften u.a. gegen die Prachtentfaltung bei Kutschen und Equipagen sowie gegen zu prächtige Bedienstetenkleidung abgedruckt. Strenge Einschränkungen gab es für Tanzmeister. Kinderumzüge an Fasnacht wurden ganz untersagt. - Die beiden Anhänge regeln die Gültigkeit der Ordnung u.a. auch im Basler Land u. führen mehrere Bestimmungen der Kleidervorschriften näher aus. - Breitrandig u. nur in den Rändern gering stockfleckig. Die beiden Anhangsblätter in etwas kleinerem Format.