Beschreibung:

Folio. 2 Bl. Loser Bogen.

Bemerkung:

Erlassen von Friedrich Wilhelm I. in Erneuerung des bereits mehrfach ergangenen Verbots, das an hohe und niedere Kriegs- und Zivil-Bediente gerichtet ist. Gegen die übliche Bezahlung sind die Post-Häuser und Stationen dafür zuständig, die Pferde zu stellen. - Etwas gebräunt u. braunfleckig, Mittelfalte mit kl. Einrissen.