Beschreibung:

auch diese bürgerliche Eigenthümer verschiedene Rechte, in Ansehung dieser adelichen Güter, nicht geniessen sollen, die sonst adelichen Besitzern zukommen. De Dato Berlin, den 18. Februarii 1775.. 2 Bl. Folio.

Bemerkung:

Erlassen von Friedrich II. König von Preussen. - "Es ist vom Anfang Unserer Regierung Unsere Landesväterliche Sorgfalt unermüdet dahin gerichtet gewesen, daß Unser getreuer Adel bey seinen Vorzügen und Vorrechten ... geschützet, und darin von andern nicht beeinträchtigt werde". Zu den verweigerten Rechten zählen Sitz und Stimme auf Kreis- und Land-Tagen, die Ausübung der Gerichtsbarkeit in eigenem Namen, das Jagdrecht u.a. - Unbeschnitten. Leicht gebräunt und braunfleckig, Titel mit altem Namenseintrag.