Beschreibung:

2 Bl. Folio.

Bemerkung:

Erlassen von Friedrich Wilhlem I. - Um Mißbrauch zu vermeiden, unterliegt die Entscheidung der Orts-Obrigkeit der Kontrolle des "Land-Rath nebst ein oder zwey Creys-Eingesessenen", die wiederum im Streitfall der Chur- und Neumärckischen Krieges- und Domainen-Cammern unterstehen. - Unbeschnitten. Leicht gebräunt, im Falz mit Einriß.