Beschreibung:

4to. 2 Bl. Hälfte eines Rohbogens.

Bemerkung:

Erlaubte Handwerkern aus Eutin und Schwartau die ungehinderte Ausübung ihres Gewerbes im Herzogtum Holstein. Eutin gehörte zum Fürstentum Lübeck. - Auf Büttenpapier mit Wasserzeichen C. & I. Honig.