Beschreibung:

eingetragen sind, allen ingroßirten Posten nachstehn; und daher ...bis zum ersten Januar 1782. eingetragen werden sollen.. Folio. 2 Bl. Loser Bogen.

Bemerkung:

Edikt Friedrichs II. von Preußen "zur Aufrechthaltung und Vermehrung des Credits der Eigenthümer und Gutsbesitzer". Diese vor allem zum Vorteil sog. privilegierter Gläubiger wie Ehefrauen und Kinder, derjenigen, welche zur Kriegsequipage oder zum Studium Gelder vorschießen, milde Stiftungen u.a.m. gedachte Regelung bestand bereits in den anderen zu Preußen gehörigen Regionen. - Etwas gebräunt u. stockfleckig, Mittelfalte eingerissen.