Beschreibung:

55 Seiten. Breitrandiges Exemplar. Originalbroschur. (Einband stärker randfleckig. Papier am oberen Rand meist etwas gewellt u. gering fleckig). 24x17 cm

Bemerkung:

* Erste Ausgabe. Sehr selten! Konrad Maximilian Hellwig (* 27. September 1856 in Zierenberg; ? 7. September 1913 in Berlin-Grunewald) war ein deutscher Rechtsgelehrter vor allem auf dem Gebiete des Zivilprozessrechts. Nach seiner Habilitationsschrift 1883 erschien zunächst keine größere Schrift Hellwigs mehr. Auch zu den Entwürfen des Bürgerlichen Gesetzbuche äußerte er sich nicht im wissenschaftlichen Diskurs. Erst mit Abschluss der Arbeiten am BGB brachte er innerhalb von drei Jahren die Monographien Die Verträge auf Leistung an Dritte (1899), Anspruch und Klagerecht (1900), und Wesen und subjektive Begrenzung der Rechtskraft (1901) heraus, die ihm innerhalb kurzer Zeit große Bekanntheit in ganz Deutschland brachten. Von 1903 an folgten die drei Bände seines Lehrbuchs des deutschen Zivilprozeßrechts. Da der Abschluss des Lehrbuchs nicht abzusehen war, veröffentlichte er 1912 ein kürzeres Buch zum Zivilprozessrecht, das System des deutschen Zivilprozeßrechts. Noch vor dessen Vollendung ereilte ihn der Tod, so dass der dritte Band des Systems über die Zwangsvollstreckung nicht mehr erscheinen konnte. Der Rechtsphilosophie und die Rechtsvergleichung konnte er wenig abgewinnen. Rechtshistorisch war er romanistisch orientiert. (Quelle Wikipedia)