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XXIII, 452 Seiten. Illustrierte Originalbroschur. (Geringe Gebrauchsspuren). 24x17 cm
Bemerkung:
* Kleine Schriften des Staatsarchivs Bremen, Heft 34. Johann Smidt (* 5. November 1773 in Bremen; ? 7. Mai 1857 ebenda) war ein bedeutender Bremer Politiker, Theologe und Gründer von Bremerhaven. 1821 wurde Smidt Bremer Bürgermeister und er blieb in diesem Amt bis zu seinem Tod, ausgenommen in der Zeit der Revolution von 1849 bis 1852. Er verblieb aber zunächst auch der Vertreter von Bremen im Deutschen Bundestag. Er gab dem Handel Bremens wichtige Impulse. Da die Stromverhältnisse der Unterweser es verhinderten, dass die Seeschiffe Bremen erreichen konnten, plante Oldenburg den Ausbau des Hafens von Brake. Smidt kaufte vom Königreich Hannover ein Stück Land an der Geestemündung und Bremerhaven wurde im Jahr 1827 gegründet. Der ?Alte Hafen? wurde 1830 als künstliches Hafenbecken fertiggestellt. Er konnte durch den Abschluss vorteilhafter Handelsverträge mit fremden Ländern die Ausbreitung der konsularischen Vertretung erreichen. Der sehr konservative Smidt konnte 1849 nicht verhindern, dass sich Bremen eine demokratischere und liberale Verfassung gegeben hatte. So schied er aus seinem Bürgermeisteramt bis 1852 aus. Nach der Restauration und mit Hilfe des Deutschen Bundes wurden die demokratischen Errungenschaften auch in Bremen wieder abgeschafft und es blieb bei den starken Rechten des Senats. 1854 wirkte er mit bei der neuen Verfassung, mit seinem Achtklassenwahlrecht und der starken Stellung der bremischen Kaufmannschaft (siehe auch: Geschichte der Stadt Bremen). 1850, 1853, 1855 und 1857 war er Präsident des Senats. Unrühmlich ist Smidts Ablehnung von Juden und Lutheranern in Bremen. Nachdem er die Rechtsgrundlage für den Widerruf der Emanzipation der Juden Bremens erfälscht hatte (s. o.), betrieb er seit 1821 die ?völlige Austreibung der Kinder Israels? als eine ?angelegentliche Staatssorge?. In seinem Antijudaismus betrachtete er die Juden als ?Fremdkörper in einem christlichen Staatswesen?. 1826 hatte er sein Ziel bis auf zwei von Hannover übernommene Schutzjuden erreicht. Der lutherischen Domgemeinde, die mit der Domfreiheit 1803 an den damals noch calvinistischen bremischen Staat gefallen war, bestritt Smidt bis 1830 den Status einer Gemeinde und ihr Vermögen an bebauten und unbebauten Grundstücken. Smidt starb 1857 und wurde auf dem Herdentorsfriedhof beerdigt und 1891 auf den Riensberger Friedhof umgebettet. Smidt war einer der bedeutendsten Staatsmänner von Bremen. Seine konservative, antijüdische und antilutherische Haltung haben jedoch sein Bild in der Geschichte getrübt. (Quelle Wikipedia)